Kampf gegen Schuldenhölle Heiden
Die SVP Ortsgruppe Heiden hat den vom Gemeinderat Heiden präsentierten Voranschlag 2022 mit grosser Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die Ortsgruppe ist konsterniert ob der unverantwortlichen finanziellen Führung der Gemeinde.
Trotz einer vom Gemeinderat beantragten Steuererhöhung von 0.2 Einheiten bleibt das operative Ergebnis negativ. Das positive Gesamtergebnis kommt nur durch einmalige/ausserordentliche Effekte (Buchgewinne aus Immobilienverkauf und Abbau von Reserven) zu Stande. Der Gemeinderat verfehlt somit sein eigenes Ziel der Stärkung der finanziellen Situation für künftige Investitionen und versäumt es erneut, das Problem des strukturellen Defizits ausgabenseitig zu lösen. Die geforderte Steuererhöhung schwächt die Standortattraktivität von Heiden doppelt: Drei Vorderländer Gemeinden planen per 2022 ihre Steuersätze gar zu senken. Die Problematik des unausgeglichenen Haushalts ist zwingend durch die
Reduktion von Ausgaben zu lösen.
Ebenso präsentiert der Gemeinderat zum zweiten Mal in Folge ein Aufgaben- und Finanzplan (AFP), der den gesetzlichen Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetz krass widerspricht, die Gemeinde geradewegs in die Überschulung führt und zu einer Intervention des Kantons führen wird. Heiden wird zu einer Schuldenhölle mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung im Kanton von über CHF 10’000. Das Präsentieren einer solchen Finanzplanung beurteilt die Ortsgruppe als fahrlässig. Für eine gesetzeskonforme Gestaltung des Finanzplans wäre eigentlich eine Steuererhöhung von mind. 0.6 Einheiten notwendig. Diese Politik gefährdet die Standortattraktivität und die finanzielle Eigenständigkeit der Gemeinde Heiden aufs Gröbste. Nur eine massive Kürzung der Investitionsvorhaben bringt Heiden aus dieser Gefahrenzone.
Die SVP Ortsgruppe Heiden bekämpft eine solch kurzsichtige und somit unverantwortliche Finanzpolitik mit allen Mitteln! Sie empfiehlt den
Stimmberechtigten ein NEIN zum Voranschlag 2022, welcher trotz einer Steuererhöhung in die Schuldenfalle führt. Mit einem Nein können die Stimmberechtigten eine erste politische Korrektur vornehmen.