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Abstimmungsfragen ...

Worum geht es bei der Abstimmung und was sind die Abstimmungsfragen zu den einzelnen Vorlagen.

Gegenvorschlag (Regierungsempfehlung)
Der Gegenvorschlag repräsentiert die favorisierte Variante der Regierung. Wird dieser angenommen, werden die Gemeinden im Kanton zu drei bis fünf Gemeinden zwangs-fusioniert. Alle zwanzig Gemeinden werden in die Strukturreform einbezogen und nehmen als Projektbeteiligte daran teil. Die Verantwortung für die Durchführung der Strukturreform liegt beim Kanton. Derzeit gibt es keine konkreten Aussagen, wie die Gemeinden neu aufgeteilt werden.
Eventualvorlage

Die zweite Abstimmungsfrage beinhaltet die Eventualvorlage. Diese will die Zusammenlegung von Gemeinden ermöglichen und das Verfahren erleichtern. Dabei werden die Gemeindenamen aus der Verfassung gestrichen, so dass die Gemeinden frei entscheiden können, ob und mit wem sie fusionieren wollen.  Die Verantwortung für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen liegt bei den Gemeinden. Sie sind auch Träger des gesamten Fusionsverfahrens, erhalten dabei aber Unterstützung des Kantons.

Weiter wird der Kanton administrative und finanzielle Unterstützung an Gemeinden leisten, die sich zusammenschliessen wollen. Ein zweckmässiger Zusammenschluss soll nicht an fehlenden Mitteln und Kenntnissen scheitern.

Ablehnung 2xNEIN

Die Stimmbevölkerung kann beide Vorlagen ablehnen in dem auf dem Stimmzettel 2 x NEIN angegeben wird. Damit wird der Status Quo gewählt. Fusionen im Kanton sind grundsätzlich bereits heute möglich, nebst den fusionswilligen Gemeinden, muss aber auch der Kanton abstimmen ob die beiden Gemeinden fusionieren dürfen. Jede Änderung im Bestand der Gemeinden setzt eine
Verfassungsänderung voraus, die dem obligatorischen Referendum untersteht. Ein Zusammenschluss von Gemeinden ist nur möglich, wenn die Stimmberechtigten des Kantons eine entsprechende
Verfassungsänderung gutheissen. Das heisst, es muss die Mehrheit vom Kanton JA zur Fusion sagen.

Stichfrage
Falls sowohl der Gegenvorschlag als auch die Eventualvorlage von den Stimmberechtigten angenommen werden: Soll der Gegenvorschlag oder die Eventualvorlage in Kraft treten? Hier muss angekreuzt werden, welche der beiden Vorlagen bevorzugt wird.

NEIN zum Gegenvorschlag!

NEIN zu, durch den Kanton verordnete zwangs-Fusionen

JA zur Eventualvorlage

Sagen wir JA zu freiwilligen und selbstbestimmten Fusionen durch die Gemeinden

Abstimmungsempfehlung...

Die Argumente für den Eventualvorschlag!

Selbstbestimmt

Der Eventualvorschlag vereinfacht die Möglichkeit für Gemeinden, dass sie selbst bestimmt entscheiden können, ob, wann und mit wem sie Fusionieren möchten. Die Verantwortung und allfällige Projekte werden durch die Gemeinden respektiv deren Bevölkerung, angestossen. Der Wille zu Fusionen kann von unten (von der Basis her) wachsen.

Unterstützt

Mit der Eventualvorlage bekommt der Kanton den Auftrag, Gemeinden die sich zusammenschliessen wollen, administrativ und finanziell zu Unterstützen. Der Kanton kann mittels Fusionsgesetz, ähnlich wie es im Kanton St.Gallen funktioniert, die finanziellen und administrativen Spielregeln definieren. Danach liegt es an den Gemeinden zu entscheiden.

Zukunftsoffene Lösung

Die Eventualvorlage bringt wesentliche Vereinfachungen für Gemeinden, die zukünftig fusionieren wollen. Es gibt aber keinen Zwang, im Gegenteil, durch ein Fusionsgesetz können Gemeinden beim Prozess unterstützt werden. Ein doppeltes Nein zu den beiden Vorlagen würde den Status Quo festigen womit der Kanton auf viele Jahre hinaus in dieser Thematik blockiert wäre. Fusionen sollen nicht explizit verhindert werden, es ist aber eine Grundvoraussetzung, dass sich die Bevölkerung eigenständig für Fusionen aussprechen kann. Mit der Eventualvorlage werden Fusionen ergebnissoffen unterstützt womit dem Kanton alle Möglichkeiten offen stehen. Die Eventualvorlage steht für eine zukunftsgerichtete Lösung!

freiheitliches Ausserrhoden

Die SVP AR ist nicht gegen Fusionen, die Gemeindeautonomie jedoch, geniesst in unserem Kanton eine hohe Bedeutung. Die Freiheit ist für die SVP AR ein hohes Gut, welches durch ein Diktat 'von oben' massiv angegriffen wird, weil unter Umständen die bevölkerungsstarken Gemeinden die übrigen Gemeinden überstimmen können. Im weiteren sind die finanziellen Auswirkungen grösstenteils unbekannt, zumal ja die Frage noch geklärt werden muss ob es nun 3, 4 oder 5, Gemeinden sind. Aus diesem Grund unterstützen wir die Eventualvorlage.

Kontakt
SVP Appenzell Ausserrhoden
Teufenbergstr. 399
9105 Schönengrund
Telefon
079 711 52 02
E-Mail
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