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Medienmitteilung

Partei verabschiedet Vernehmlassung zur Kantonsverfassung

Am vergangenen Samstag nutzte die Partei die Möglichkeiten durch die gelockerten Corona-Massanahmen und führte mit den Mitgliedern einen Workshop zur Vernehmlassung durch. Nach einem Inputreferat durch Regierungsrat Fredy Stricker diskutierten die Teilnehmer sämtliche Artikel der Verfassung und legten die Grundsätze der Partei fest, auf Basis dessen die nachfolgenden Schwerpunkte erarbeitet wurden.

Die Kantonsverfassung ist die oberste, kantonale Rechtsschrift und hat eine hohe Bedeutung. Der Verfassungsentwurf ist um einiges länger als die aktuell geltende Fassung, entsprechend ist es der SVP ein Anliegen, dass die Kantonsverfassung trotz ihrer Wichtigkeit schlank und lesbar ausgestaltet wird. In der jetzigen Fassung ist die Kantonsverfassung überladen. Es wird eine Ablehnung und damit ein Totalschaden riskiert. Dass die Verfassung modernisiert werden soll, ist richtig und wichtig, die SVP begrüsst diesen Schritt explizit. Dennoch dürfen unsere bewährten Traditionen nicht in Vergessenheit geraten. So ist es der SVP ein Anliegen, dass der Landamman nicht nur durch die Regierung bestimmt, sondern zumindest durch den Kantonsrat gewählt wird. Ausserdem hält die SVP am Begriff des Landammans fest. Es entspricht unserer Appenzeller Tradition und sollte nicht in Vergessenheit geraten. Ähnlich traditionsverbunden ist die Nennung Gottes in der Präambel. Gott ist religionsunabhängig, bspw. haben auch die islamische oder buddhistische Kultur Götter in ihrer Religion. Zudem legt die SVP im Rahmen der Präambel grossen Wert auf die Eigenverantwortung. Dieser wichtige Grundsatz kommt in den vorgeschlagenen Fassungen zu wenig zur Geltung.

Des Weiteren lehnt die SVP das Stimmrechtsalter 16 sowie das Ausländerstimmrecht ab. Es ist nicht ersichtlich, weswegen das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Die Zahl ist willkürlich gewählt. Mit Rechten sollen auch Pflichten kommen. Die SVP lehnt es daher ab, in politischen Angelegenheiten zusätzlich Rechte zu verleihen, ohne dass 16-Jährige auch die Pflichten von Volljährigen übernehmen müssen. Auch das Ausländerstimmrecht wird abgelehnt. Wer am politischen Leben teilhaben möchte, kann sich jederzeit einbürgern lassen, die Hürden sind mittlerweile tief. Die SVP lebt den Grundsatz Integration vor Partizipation.

Im Rahmen der demokratischen Rechte äusserst begrüssenswert ist die Einführung des Finanzreferendums, dadurch wird die Demokratie zusätzlich gestärkt. Es ist daher auch davon abzusehen, die Volksdiskussion abzuschaffen. Dies käme einem Demokratieabbau gleich, was die SVP ablehnt. Aus ähnlichen Gründen wird sich die SVP auch dafür einsetzen, dass der Aufgaben- und Finanzplan künftig durch den Kantonsrat genehmigt werden muss. Dadurch wird der Stellenwert der Planung des Regierungsrates höher gewichtet und der Kantonsrat hat ein nützliches Steuerungsinstrument.

Abschliessend begrüsst die SVP die Einführung des Proporzwahlverfahrens. Aufgrund der rechtlichen Entwicklung ist eine Änderung des Wahlverfahrens des Kantonsrates unumgänglich. Das Proporzwahlverfahren hat sich bewährt und ist in der Schweiz üblich. Die SVP wird sich für eine einfach Umsetzung dessen einsetzen.

Detaillierte Informationen zur Vernehmlassung unter; Vernehmlassungsantwort

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