SVP AR ist für die Mitte
Jährlich steigen die Krankenkassenprämien und somit auch die Fixausgaben. Dennoch kann weiterhin bei den Steuern nur ein maximaler Betrag von Fr. 2’000 (Einzelpersonen) abgezogen werden.
Bei der Teilrevision des Steuergesetzes bringt der Regierungsrat in der ersten Lesung den Vorschlag, den Abzug minimal auf Fr. 2’400 zu erhöhen. Im Kanton St. Gallen kann ein Abzug von Fr. 3’200 gemacht werden. Fakt ist, dass die günstigste Variante der Grundversicherung im 2023 für Einzelpersonen bei rund Fr. 2’850 liegt. Es kann nicht sein, dass nicht einmal das Minimum der Fixausgaben abgezogen werden kann und der Mittelstand mit dieser kleinen Erhöhung abgespeist werden soll. Allerdings wollen wir auch nicht über das Ziel hinausschiessen und die Staatskassen übermässig belasten. Die SVP AR ist für den Mittelweg und fordert eine Erhöhung des maximalen Abzugs auf Fr. 2’900 respektive Fr. 5`800 für Ehepaare.
Mit diesem Schritt ist sichergestellt, dass vor allem der Mittelstand, welcher nicht von Prämienverbilligungen profitiert, etwas entlastet wird. Dies auch im Wissen, dass die jährlich steigenden Prämien, diese moderate Erhöhung bereits in ein bis zwei Jahren wieder übersteigen wird.