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Vernehmlassung

3. kantonalen Strassenbau- und Investitionsprogramm

Grundlegende Gedanken

1. Bereits die Kommission für das ÖV Konzept hat in Ihrem Bericht 2017 unter anderem folgende Forderung gestellt: Prüfung eines Gesamtverkehrskonzeptes, indem die Zusammenhänge und Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern MIV, öV und LV aufgezeigt werden (z.B. Park & Ride, Bahnübergänge) Leider ist auch beim Strassenbauprogramm noch keine solche ganzheitliche Sicht erkennbar. Das bedeutet, dass es weiterhin ein Flickwerk zwischen den unterschiedlichen Mobilitätsformen geben wird, obschon eine Abstimmung zentral wäre. Unser Kanton ist durch die Topographie und die ländliche Form nur bedingt geeignet, um ausschliesslich mit ÖV und Langsamverkehr unterwegs sein zu können. Deshalb werden oft unterschiedliche Mischformen gewählt. Dieser Gegebenheit kann nur mit einer engen Vernetzung begegnet werden.

2. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass mit dem Strassenbauprogramm vor allem regionale Befindlichkeiten befriedigt worden sind. Oder anders gesagt: Jede Gemeinde durfte mit der Giesskanne von einer „neuen“ Strasse profitieren, obwohl die wichtigsten Verkehrsachsen (Beispiel Alpsteinstrasse) den Anforderungen in keinster Weise mehr genügen. Unter einer solchen Politik leiden Menschen in den dicht besiedelten Gebiet zusehends. In Zukunft erwarten wir vom zuständigen Departement und dem Regierungsrat eine Priorisierung auf die wichtigsten Achsen. Strategische Kantonsprojekte müssen endlich angegangen werden.

3. Die Finanzierung für die Strasse ist mit Gebühren und Abgaben gesichert. Die Mittel fliessen aber nicht vollständig in den Strassenunterhalt, resp. dem Ausbau, sondern werden auch der allgemeinen Staatskasse zugeführt. Dies ist nur solange vertretbar, wenn es für alle Strassenbenützer wesentliche Verbesserungen gibt. Falls aber auch in Zukunft, die wichtigen Verkehrsachsen nicht mit Grossprojekten angegangen werden, müssen die hohen Strassenverkehrsabgaben zwingend reduziert werden.

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