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Vernehmlassung

Änderung des Gesetz über die Pensionskasse AR, Teilrevision

Reduktion Umwandlungssatz ist zwingend
Der Situation auf dem Anlagemarkt und die demografischen Verhältnisse ist Rechnung zu tragen. Deshalb ist eine Anpassung des Umwandlungssatz in der SVP unbestritten.

Arbeitgeberbeitrag im Grundsatz richtig
Für uns ist eine Beteiligung des Arbeitgebers aus Sicht des partnerschaftlichen Verhältnisses Arbeitgeber-Arbeitnehmer richtig. Es müssen alle ihren Beitrag leisten, um die PK AR fit für die Zukunft zuhalten.

Arbeitgeberbeitrag reduzieren
Falls die Deckungssituation der Pensionskasse es zulässt, muss aus Sicht der SVP der Arbeitgeberbeitrag halbiert werden und soll bei max. 3 Mio liegen. Der Arbeitgeberbeitrag wird durch Steuergelder aller bestritten und so soll auch defensiv kalkuliert werden. Eine a-fond-perdu Zahlung ist nur verhältnismässig, wenn dadurch nicht eine übermässige Bevorteilung der Arbeitnehmer des Kantons erzielt wird. Wir sind der Überzeugung, dass auch der höhere Beitrag aus den eigenen Reserven der Pensionskasse AR bestritten werden kann.

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