Gemeindegesetz Teilrevision (Wählbarkeit)
Die SVP AR begrüsst die Anpassungen im Grundsatz. Speziell der Art 15 bietet eine Vereinfachung und ist sinnvoll. Wir gehen in der Folge auf drei Punkte näher ein:
•Aufgrund der Zielsetzung, das neue Gesetz auf 2019 einführen zu können, würden wir eine Allgemeinverbindlichkeit für alle Gemeinden als sinnvoll erachten. Für uns ist es ansonsten fraglich, ob alle Gemeinden eine obligatorische Volksabstimmung zur Änderung der Gemeindeordnung zeitgerecht bewerkstelligen könnten. Ausser Spesen, hat eine Abstimmung in den20 Gemeinden keinen Nutzen.
•Für uns ist die Definition des kommunalen Stimmrechtes und dementsprechend auch das Recht auf eine Wahl nicht ganz klar. Sind in Gemeinden mit Ausländerstimmrecht auch ausländische Staatsbürger zu einer Wahl zugelassen? Die SVP AR ist hier der Meinung, dass dies näher definiert werden sollte und ebenfalls in diese Teilrevision gehören würde. Wir möchten, dass eine Wahl einen Schweizer Pass voraussetzt.
•Für die SVP AR macht eine zusätzliche Lockerung der Wohnsitzpflicht für Gemeinderäte und weitere Behördenvertreter Sinn. So sind eine Identifikation mit der Gemeinde und eine Integration in dieser nicht zwingend an den Wohnort gebunden. Wir erachten es deshalb als eine liberale Lösung, wenn die Wohnsitzpflicht für Gewählte aufgehoben würde. Der Stimmbürger hat es selber in der Hand, ober eine solche „externe Lösung“ für seine Gemeinde möchte oder nicht. Zudem gäbe es so eine Ausweitung des Kandidatenfeldes und Härtefälle an den Gemeindegrenzen würden beseitigt.