Gesetz über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVARG), Teilrevision
Die individuelle Darstellung der heutigen Problematik aus Sicht des Departements Gesundheit und Soziales fehlt vollständig. Eine Beurteilung der Grosswetterlage wäre aber vor Bearbeitung des Gesetzes für die SVP unabdingbar gewesen. So werden leider die Punkte der Motion der Finanzkommission abgearbeitet ohne diese in eigene Gedanken zu bringen noch mit zusätzlich vorhandenem Fachwissen zu hinterfragen und vielleicht auch anders darzulegen. Leider wird auch unser Erachtens der Spielraum der Möglichkeiten nicht voll ausgenutzt. Dies wohl in direkter Folge der fehlenden vertieften Analyse wie im vorhergehenden Abschnitt beschrieben. Ebenso fehlen Informationen über das Vorgehen wie auch eine direkte Verbindung zur Eignerstrategie. Ebenso sind leider keine Ausführungen vom Verwaltungsrat des Spitalverbundes (VR SVAR) enthalten. Daher ist unbekannt, ob die Gesetzesänderungen im Interesse des VR SVAR sind und welches die Wirkungen der Anpassungen in der täglichen strategischen Arbeit sein werden.