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Vernehmlassung

Gesetz über eGovernment und Informatik; Teilrevision 2019 (eGovG Rev 19)

Grundlegende Gedanken

Die Stossrichtung der Gesetzesanpassung finden wir richtig und wichtig. Speziell auch die Verkleinerung des Verwaltungsrates und die Kostentransparenz sehen wir positiv. Die Fachkompetenz soll ein hohes Gewicht haben. Neben der Überprüfung des Verwaltungsrates würden wir ebenfalls eine solche im operativen Bereich begrüssen, um die ARI effizient zu gestalten.

•Art 3: Die Aufnahme einer solchen schlanken Koordinationsstelle ins Gesetz erachten wir als sinnvoll.

•Art 8: Realisierung via ARI ist richtig und sinnvoll

•Art 9: Mit der Installation der ARI und einer Pflicht für Gemeinde und Kanton, Dienstleistungen ausschliesslich über dieses Unternehmen zu beziehen, wurde der freie Markt ausgehebelt. Deshalb sind marktgerechte Preise schwierig zu kontrollieren resp. das Einholen von Gegenofferten praktisch ausgeschlossen. Eine Vollkostenrechnung soll sich deshalb am Benchmark für entsprechende Leistungen orientieren. Wir bitten zu prüfen, wie dies im Gesetz geregelt werden könnte.

•Art 14 d: streichen: leistungsfähigen Begründung: Die Definition, was leistungsfähig bedeutet, ist schwierig. Ebenso sind die Anwendungen und die Bedürfnisse über das ganze Netzwerk gesehen ganz unterschiedlich.

•Art 17: Wie eingangs erwähnt begrüssen wir die Verkleinerung des Verwaltungsrates.

•Art 19: Durch die Kenntnisnahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung wird die ARI ebenfalls jährlich Thema im Kantonsrat. Wir begrüssen diese Möglichkeit.

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