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Vernehmlassung

Teilrevision Besoldungsverordnung (Vergünstigung öV-Abonnemente)

Ob eine Vergünstigung effektiv einen Anreiz zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bringt, ist fraglich. Nichts desto trotz vertritt die SVP AR die Meinung, dass wenn es angenommen wird, auch eine restriktive Handhabung und Umsetzung nach Art. 14a der Spesenentschädigung gewährleistet sein sollte.

Eine Gegenüberstellung der konkreten Zahlen, um die Auswirkungen des Entscheids besser abschätzen zu können, wäre wünschenswert gewesen. Zudem stellen sich uns noch folgende Fragen:

  1. Warum genau werden Ostwind und Halbtax angeboten? Aktuell wäre bei der Vergünstigung eine Kombination von Halbtax und Ostwind-Abo möglich, was nicht nachvollziehbar ist. Eine Kombination wäre nur unter besonderen Umständen gutzuheissen, wie beispielsweise, wenn Dienstreisen nicht durch das Ostwind-Abo abgedeckt werden können.
  2. Wenn nebst dem Ostwind-Abo auch das Halbtax angeboten wird, wer respektive wie genau wird die Abgabe und effektive Nutzung kontrolliert?

Die SVP AR ist der Meinung, dass der Artikel expliziter formuliert werden muss, so dass keine Kumulierung stattfinden kann (wenn Abo, dann keine KM-Verrechnung).

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