Teilrevision Finanzausgleichsgesetz
Die Stossrichtung der Teilrevision finden wir richtig und wichtig. Der Finanzausgleich funktioniert, trotzdem müssen immer wieder Feinanpassungen vorgenommen werden. So auch in diesem Fall mit den Anpassungen der Mindestausstattung. Trotz den unterschiedlichen Voraussetzungen der Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden und deren Finanzkraft muss festgehalten werden –ähnlich des Finanzausgleichs auf Stufe Bund –dass, ein Finanzausgleich keine strukturellen Grundsatzprobleme lösen kann. So finanzieren sich mittlerweile einige Gemeinden zum Hauptteil aus diesen Einnahmen und somit hat der Finanzausgleich eine erhaltene Wirkung, der schlecht zu dem liberalen Gedankengut des Kantons passt. Eine Schaffung von Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Kooperation ist daher bei der anstehenden Revision der Kantonsverfassung in Betracht zu ziehen. Wir erachten die vorgeschlagenen Anpassungen der Teilrevision Finanzausgleichsgesetz als minimale Lösung. Eine abgeschwächte Vorlage oder entsprechende Anträge lehnt die SVP AR zum jetzigen Stand entschieden ab, um die finanzpolitische Verantwortung der Gemeinden nicht an den Kanton zu delegieren. Diese sind stets bedacht, die Gemeindeautonomie zu wahren. Dies gilt aber eben genau auch für die Finanzierung der eigenen Aufgaben und den haushälterischen Umgang mit den Ressourcen. Die Vorlage ist in der jetzigen Form also für die SVP AR sinnvoll und die Bemessungsgrenze kann zum jetzigen Zeitpunkt auch so beibehalten werden.