Vernehmlassung Änderung des Steuergesetzes, Teilrevision 2019 (StG Rev 19)
Viele Teilbereiche haben einen direkten Zusammenhang mit dem Volksentscheid für die UST III sowie die Übernahme von Bundesrecht. Daher gibt es nur beschränkte Möglichkeiten von zusätzlichen Änderungen. Auch die Steuergerechtigkeits-initiative wird Einfluss auf die vorgeschlagenen Anpassungen gehabt haben. Allgemein sollten sich die Vereinfachungen im Bereich der Gesetzgebung sicher auch in einer Senkung der Verwaltungskosten auswirken.
Kinderabzug: Der wichtigste Punkt aus Sicht der SVP AR sind die Anpassungen im Bereich der Kinderabzüge. Hier kann sich der Kanton mit einer Attraktivitätssteigerung auch als Familienkanton präsentieren. Der aktuelle Vorschlag der Regierung ist eine Angleichung an die umliegenden Kantone mit Mindereinnahmen für Kanton und Gemeinden von 2.3 Mio. Wir erachten diese Mindererträge als hoch, sind aber auch der Meinung, dass dies finanzierbar sein muss. Den Wegfall des Ausbildungsabzuges begrüssen wir. Wir möchten aber noch einen Schritt weiter gehen und eine zusätzliche Vereinfachung erzielen. Die SVP AR schlägt den Verzicht auf Altersunterscheidung vor. Ein Satz von 0-max.25 Jahren in Höhe von CHF 8000.00 wäre dabei zielgerichteter. Dadurch erhöht sich die steuerliche Planung, es ist unbürokratischer und wir stärken die Familien. Die zusätzlichen Mindererträge sollten wir uns durchaus leisten, um den Kanton weiterzubringen und die angestrebte moderate Bevölkerungszunahme gemäss Regierungsprogramm erreichen zu können. Wir sind damit in einer noch besseren Position gegenüber unsern Mitbewerbern im kantonalen Vergleich.
Datenschutz: Das Steuergeheimnis ist auch zukünftig zu wahren und Anpassungen sind dabei sinnvoll. Trotzdem muss der nötige Zugang auch in Zukunft für die Gemeinden möglichst unbürokratisch bleiben.
Art 206, Abs 2: Wir finden diese Anpassung sinnvoll, da der Steuerzahler unverschuldet in Verzug gerät. Aufgrund langer Prozesse, auch in der Verwaltung, sollte man nicht auch noch bestraft werden.