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Vernehmlassung

Vernehmlassung Kantonsratsgesetz und Geschäftsordnung des Kantonsrates

Grundlegende Gedanken

Viele Bereiche im neuen Gesetz und der Geschäftsordnung sind gut und sinnvoll formuliert. Der Gedanke der Stärkung des Parlamentes ist richtig und wird durch zahlreiche kleine Schritte und Massnahmen erreicht. Trotzdem wird es auch in Zukunft an den Parlamentarier und den Fraktionen selber liegen, welchen Einfluss sie wahrnehmen und welche Aufgaben sie annehmen. Die Rollenteilung zwischen der Regierung und des Kantonsrates sind so zu definieren, dass sie den Kanton weiterbringen. Dies gelingt aus Sicht der SVP AR nur mit der angedachten Stärkung des Kantonsrates. Gerne gehen wir in Stichworten auf grundlegende Punkte ein.

•Kommissionen: Jedes Departement sollte im Grundsatz eine eigene Kommission erhalten11er Kommissionen erachten wir als zu gross. Die Finanzkommission und die STWK als Oberaufsicht sollen getrennt bleiben. Die Finanzkommission übernimmt die Geschäfte des Departement Finanzen. Die STWK und die Justizkommission sollen zur GPK zusammen gefasst werden. Ein Austritt aus der Fraktion soll keinen automatischen Ausschluss aus der Kommission bedeuten. Im Büro sollen die Fraktionen das Bestimmungsrecht haben (analog aktuelle Regelung im erweiterten Büro). Die Wiederwahl als Präsident des Kantonsrates soll nicht möglich sein

•Parlamentsdienst: Die angestrebte, schlanke Lösung ist sinnvoll. Synergien (Rechtsdienst, Abwesenheiten usw.) können genutzt werden

•Entschädigungen: Eine Erhöhung der Gesamtentschädigungen ist aus unserer Sicht vertretbar. Die Grundentschädigung sollte gestrichen werden und dafür das Sitzungsgeld erhöht werden. Alle Kommissionspräsidenten sollten mit CHF 4000.00 entschädigt werden

•Parlamentarische Instrumente: Die Einführung der parlamentarischen Initiative begrüssen wir. Verzicht auf Fragestunde und alternativ die Möglichkeit einer Dringlichkeitsdebatte durch 10 Mitglieder.
Begründung: Aktuell ist es nicht möglich, ein aktuelles Thema unmittelbar zu behandeln, Fragen können aber auch mit Interpellationen oder schriftlichen Anfragen ständig gestellt werden und benötigen keine Fragestunde

•Fraktionen: Wir begrüssen die Sitzordnung nach Fraktionen. Die Mindestgrösse der Fraktionen soll 7 Mitglieder umfassen. Auch die Fraktionen sollen als Organe des Kantonsrates aufgeführt werden

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