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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision Datenschutzgesetz

Grundlegende Gedanken

Auf Basis der diversen Bundes- und EU – Vorgaben, erachten wir die Stossrichtung der vorliegenden Vernehmlassung als richtig und angemessen, wenn auch bereits sehr weitreichend. Das vorliegende Gesetz ist in den wesentlichen Punkten stimmig und umsetzbar, weitergehende Massnahmen können wir nicht unterstützen. Wir erwarten, dass das Gesetz pragmatisch (mit gesundem Menschenverstand) umgesetzt wird, im Wesentlichen dürfen die Kosten für Kanton und Gemeinde gegenüber der heutigen Situation nicht weiter steigen.

Die derzeitige Stelle des DKO erachten wir als ausreichend, die geleistete Arbeit entspricht unseren Erwartungen. Ein weitergehender Ausbau der Stelle lehnen wir ab.

Anmerkungen zu einzelnen Artikeln

Art. 25, Abs.2 Verfahren

Wir begrüssen die neu zugewiesene Verfügungsgewalt und unterstützen die Änderung. Wir erwarten hier, dass mit Augenmass agiert wird und das neue Recht vorsichtig umgesetzt wird.

Es gibt diesbezüglich jedoch offene Fragen;

  1. Wie ist der Vollzug geregelt, wenn das DKO eine Verfügung erlässt und sich die Gegenpartei weigert, diese umzusetzen?
  2. Wie sind die Eskalationsstufen geregelt, wenn Verfügungen nicht umgesetzt werden?

In dem Absatz fehlt eine Regelung zum Vollzug. Das DKO bekommt mit jenem Artikel mehr Rechte, kann diese jedoch aufgrund fehlender Massnahmen nicht durchsetzen.

Auf die 1. Lesung erwarten wir zu dieser Thematik einen Vorschlag, in dem der Vollzug geregelt wird.

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