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Vernehmlassung

Vernehmlassung Teilrevision Gesundheitsgesetz zur Notfallversorgung

Grundlegende Gedanken

Als Erstes möchten wir würdigen, dass es bei der Vorlage, grossmehrheitlich, um Anpassungen ans Bundesrecht geht und um rechtliche Grundlagen zu schaffen (Möglichkeit der finanziellen Beteiligung an den Notfalldienst). Es ist unbestritten, dass die Sicherstellung einer Notfallversorgung Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Wie diese aber im Detail aussieht und wie hoch die Kosten sein sollen, wird im Detail zu prüfen sein.

Die Höhe der Ersatzabgabe für den Amtsarzt ist aus unserer Sicht sinnvoll

Die Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Kantons (+ CHF 77‘000.00) geht für uns aus der obigen Würdigung in Ordnung. Selbstverständlich müssen aber bei einer weiteren Verschlechterung der finanziellen Situation des Kantonshaushalts auch hier Massnahmen getroffen werden.

Eine „kann“ Formulierung betreffend der finanziellen Beteiligung am Notfalldienst ist zielführend, um zukünftige Herausforderungen mittels Voranschlag im Kantonsrat diskutieren zu können. Wir möchten aber klar festhalten, dass die SVP AR keine direkte finanzielle Unterstützung der Ärzteschaft akzeptieren wird (Subvention von Hausärzten via Notfallversorgung).

Für die SVP AR ist das Pilotmodell der Notfallversorgung im Spital Herisau (ANOS) eine interessante Möglichkeit. Wir könnten uns vorstellen, dass dieses Modell auch im Spital Heiden und in Kooperation mit Privatkliniken im Mittelland angeboten werden könnte. Synergien im Zusammenhang mit bestehender Infrastruktur müssen zwingend geprüft werden bevor ein finanzielles Engagement des Kantons gesprochen wird.

Die Zusammenlegung des Amtsarztes mit dem Kanton SG ist aus unserer Sicht nochmals konkret zu prüfen. Dies nicht aus reinen finanziellen Überlegungen, sondern weil ein Wegfall eines eigenen Amtsarztes sicherlich der Notfallorganisation zugutekommen wird (Entlastung Ärzteschaft, Doppelbelastung fällt weg, zeitlicher Aufwand für Ausbildung und Schulungen fällt weg).

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