Vernehmlassung Teilrevision Pensionskasse AR
Mit den geplanten Massnahmen im Bereich Umwandlungssatz sowie Verteilung der Beiträge (40/60) wird der Kanton Appenzell Ausserrhoden einmal mehr zum Vorreiter im Vergleich zu anderen Kantonen.
Die Vorlage schiesst insgesamt über das Ziel hinaus und ist überaus Arbeitnehmerfreundlich, wohingegen die Arbeitgeber sprich der Steuerzahler die gesamte Last zu tragen hat. Wir erwarten, dass die Beiträge weiterhin solidarisch sprich je 50 % verteilt werden. Zeichnet sich eine übermässige Belastung der Arbeitnehmer ab, könnten wir uns maximal ein Verteilschlüssel von 45 % zu 55 % vorstellen.
Die SVP AR unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung im Bereich des Umwandlungssatzes. Das Ziel sollte jedoch klar bei <5.0 % gelegt werden. Damit gehen wir davon aus, dass in den nächsten 10 Jahren keine weiteren Korrekturen oder Ausfinanzierungen nötig werden.
Die Streichung der prozentualen Obergrenze für den Verwaltungskostenbeitrag ist weder nachvollziehbar noch tolerierbar. Die SVP AR erwartet, dass diese bei 0.5 % bleibt oder zumindest an einer prozentualen Begrenzung festgehalten wird.
Der Einführung des autonomen Nachvollzuges von Bundesrecht steht die SVP AR skeptisch gegenüber. Im Grundsatz sind wir der Meinung, dass die Kompetenzen wie bisher belassen werden, es gibt keine zwingenden Gründe weshalb diese Kompetenz dem Gesetzgeber entzogen werden sollte. Das Bundesrecht gibt in aller Regel eine Bandbreite vor, in welcher eine Umsetzung möglich ist und der Rest liegt dann bei der gesetzgebenden Behörde. Diesen Spielraum soll der Kantonsrat nutzen können, zumal diesbezüglich auch immer hohe, wiederkehrende Kosten generiert werden. Allenfalls könnten wir uns im Bereich Nachvollzog von zwingendem Bundesrecht ohne sogenannten Spielraum, einen autonomen Vollzug vorstellen.