Vernehmlassung zum Gesetz über die Bereinigung regierungsrätlicher Kommissionen
1. Die Anpassungen der verschiedenen Gesetze zur Bereinigung der regierungsrätlichen Kommissionen begrüssen wir, die SVP Appenzell Ausserrhoden kann das Papier demnach gutheissen.
2. Angesichts der anstehenden Änderung muss allerdings darauf geachtet werden, dass Angestellte der kantonalen Verwaltung nicht mehr Einsitz in die regierungsrätlichen Kommissionen nehmen dürfen.
3. Die SVP Appenzell Ausserrhoden ist mit vorliegendem Paket 2 einverstanden, sie wird die künftigen Pakete aber erneut prüfen und sich unabhängig von diesem Entscheid neu vernehmen lassen.
4. Angesichts der bereits lange zuvor angekündigten Bearbeitung des Volksschulgesetzes erschliesst sich für die SVP Appenzell Ausserrhoden nicht, weswegen hierfür noch keine Änderungen präsentiert wurden. Wir würden uns freuen auch künftig bei Vernehmlassungen teilnehmen zu können, auch wenn es in naher Zukunft leider nicht mehr danach aussieht. Geschuldet ist dieser Umstand dem anhaltenden Reformstau, der weitere Vernehmlassungen verhindert. Aus Sicht der SVP Appenzell Ausserrhoden wäre daher angemessen, einen zuverlässigen Zeitplan zu erstellen.
5. Zuletzt möchte die SVP Appenzell Ausserrhoden darauf aufmerksam machen, dass das Submissionsverfahren eine klare Aufgabe für die Verwaltung ist. Die Vergabe jener Aufträge ist bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben, weswegen eine spezielle Kommission diesbezüglich obsolet ist. Allerdings sehen wir die allfällige Notwendigkeit einer Kommission, die die zu beurteilenden Kriterien festlegt und gewichtet.
6. Zu den einzelnen Artikeln hat die SVP Appenzell Ausserrhoden keine Anmerkungen und kann diese unterstützen.