Vernehmlassung zum Steuergesetz
Zu Art. 5: Die Erhöhung der Kinderzulagen auf 30 Franken sind in einem Gesamtpaket zu akzeptieren (Abs. 1). Jedoch steigt als Folge daraus die Belastung der Arbeitgeber/Firmen von 1.6 Prozent auf 1.85 Prozent. Um den Arbeitgebern / Firmen entgegenzukommen, soll auch der Unternehmenssteuersatz von 6.5 Prozent auf 6.0 Prozent gesenkt werden. Dies dient zum Ausgleich der Mehrbelastung durch die Erhöhung der Kinderzulagen.
Zu Art. 21b: Aufgrund der jüngsten Entwicklungen ist ein Systemwechsel vorzunehmen. Jedoch wäre es wünschenswert, die Besteuerung Unternehmerfreundlich zu gestalten und den Ansatz zu senken. Ein Steuersatz zwischen 50 und 60 Prozent ist anzustreben.
Zu Art. 90 Abs. 1 und 2: Den Mindestanteil auf 600 Franken senken. Die einfache Steuer wird um ein Drittel gesenkt, somit soll auch der Mindestansatz bei der Kapitalsteuer gesenkt werden.
Zum Gemeindeausgleich: Es ist zu erwarten, dass die Gemeinden einen Ausgleich fordern werden, dieser ist aber nach der Ansicht der SVP Appenzell Ausserrhoden nicht notwendig. Die Belastungen und Beiträge sind zu gering dafür. Die SVP Appenzell Ausserrhoden sieht von einem Ausgleich ab und unterstützt die Haltung des Regierungsrates.