Vernehmlassung zur Anstellungsverordnung Volksschule; Teilrevision
Die SVP lehnt die vorliegende Anstellungsverordnung aus der nachfolgenden Begründung ab. Bevor über die Anstellungsverordnung diskutiert wird, sollte vorweg das revidierte Volksschulgesetz erlassen werden. Jenes Gesetz gibt die Grundlagen der vorliegenden Verordnung vor. Insofern ist die gewählte Reihenfolge eher aussergewöhnlich.
Denn im Volksschulgesetz werden grundlegende Anforderungen und Arbeitsbedingungen für das Lehrpersonal aber auch
Rahmenbedingungen zum Schulbetrieb festgelegt. Die Vorlage zur Besoldungsverordnung konzentriert sich hingegen nur auf
den monetären Bereich, andere Bereiche, welche ebenfalls einen Einfluss auf die Attraktivität der Anstellung als Lehrkraft
haben, werden bei der Begründung der Lohnerhöhung nicht miteinbezogen. Insbesondere die Klassengrössen,
Altersentlastungen, bezahlte Intensivweiterbildungen, Unterstützung von Teillektionen etc. werden in einem Volksschulgesetz
geregelt, was direkten Einfluss auf die Attraktivität des Lehrberufs hat. Diese Inhalte müssen zuerst grundlegend festgelegt
werden, bevor über die Anstellungsverordnung diskutiert werden kann.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Vernehmlassungsantwort im Anhang.