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Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort zum Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen

Es wurde an der Zeit, dass die Vorlage endlich an die Hand genommen wurde. Dass es wieder nur eine Teilrevision ist und nicht gleich das ganze Gesetz revidiert wird, ist genauso, wie die sehr späte Ausarbeitung der Vorlage, nicht nachvollziehbar. Es ist sehr stossend, dass Grundeigentümer und Bauwillige über Jahre mit erhöhten Gewässerabständen eingeschränkt werden.

Betreffend Enteignung, besteht die Frage wie praktikabel es wirklich ist, die Bundesvorgaben im kantonalen Gesetz in diesem Ausmass festzulegen zumal der Kanton Appenzell Ausserrhoden mehr Herausforderungen hat, als die Umliegenden. Historisch wird oder wurde in unserem Kanton deutlich näher an Gewässer gebaut, als es in anderen Kantonen der Fall ist. Die Vorgaben des Bundes betreffend kleine Fliessgewässer, wonach anhand des Gewässernetzes im Massstab 1:25’000 dies beurteilt wird, ist völlig ausreichend. Die Verkomplizierung in der vorgesehenen kantonalen Gesetzesrevision mit 5 ha (Einzugsgebiet) ist übertrieben und schafft nur unnötigen Verwaltungsaufwand. Von Interesse ist, zu erfahren, wie genau bei einer Einzelfallbeurteilung vorgegangen wird. Wird es ein Gremium oder eine Arbeitsgruppe geben? Wer wird letztendlich über die Ausnahmen entscheiden? Eine entsprechende Vollzugshilfe zur Vorlage wäre zur besseren Beurteilung, wünschenswert gewesen. Zudem besteht die Frage, dass wenn Einspruch durch den Grundbesitzer erhoben wird, wie die Parteirechte aussehen.

Die SVP AR ist der Meinung, dass gleich wie bei der Revitalisierung auch beim Hochwasserschutz der Grundeigentümer aus der Zahlungspflicht ausgeschlossen werden soll; mindestens aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Besitzers zu berücksichtigen sind (Härtefallklausel), um diese zu schützen.

Dass die Gesetzgebung es zulässt, dass der Gewässerraum nicht symmetrisch verlaufen muss, ist nicht im Sinne eines gerechten Umgangs mit den Grundeigentümern. Wir erwarten Fairness für alle und, dass dies im Gesetz entsprechend festgehalten wird.

Zu guter Letzt ist die SVP AR der Meinung, dass eine Revitalisierung weiterhin auf freiwilliger Basis basieren soll und nicht erzwungen werden darf (Enteignung).

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