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Vorstoss

Interpellation Sonderpädagogik

Durch grundlegende Änderungen im Konzept Sonderpädagogik wurde der schulpsychologische Dienst des Kantons und dessen bisherige Rolle im System vor ca. zwei Jahren defacto aufgehoben. Gemäss Konzept Sonderpädagogik sollen dadurch u.a. die Tragfähigkeit des Regelsystems gestärkt
und den Klassen-, Fach- und Förderlehrpersonen in den Klassen mehr Kompetenzen übertragen werden. Unbestritten ist, dass sonderpädagogische Angebote Teil des öffentlichen Bildungsauftrags sind.

Die Anwendung der Verfahren und Abläufe des neuen Konzepts Sonderpädagogik (vgl. S. 23 ff.) sind allerdings oft unklar, unterschiedlich und stellen dadurch eine Verschlechterung im Schulalltag aus Sicht der Kinder und Lehrpersonen dar.

Konnte früher eine Abklärung in Bezug auf den Sonderschulstatus beim Schulpsychologischen Dienst durch die beteiligten Lehrpersonen erfolgen, muss nun während (i.d.R.) einem Jahr (mind. ein Semester Involvierung von Beratung und Unterstützung (B&U) und mind. ein abgeschlossener Förderzyklus) lang versucht werden, mit dem betroffenen Kind ohne standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) zu arbeiten. Es ist nicht klar geregelt, wer (Klassenlehrperson, schulischer Heilpädagoge (SHP),
Schulleitung, …) B&U kontaktiert; die Fachstelle scheint zudem überlastet und die Qualität der Zusammenarbeit wird als personenabhängig geschildert. Ausserdem ist B&U keine unabhängige Fachstelle, sondern eine dem Departement angehängte Institution. Es ist daher davon auszugehen, dass der Kanton Einfluss auf die Arbeit von B&U nehmen könnte, um bspw. den Anteil der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Sonderschulstatus zu regulieren. Unter anderem diese Ausgestaltung der Verfahren und Abläufe lähmen den Schulbetrieb.

Die Umstellungen im Konzept Sonderpädagogik stellen einen Paradigmenwechsel zur früheren Praxis dar und sind ohne Mitsprache des Kantonsrates erfolgt. Es zeigt sich, dass aktuell bei vielen Ausserrhoder Lehrpersonen aufgrund der neuen Verfahren und Abläufe im Konzept Sonderpädagogik die Not gross ist, adäquat, zeitnah und nachhaltig auf länger anhaltende Unterrichtssituationen mit
SuS mit besonderem Bildungsbedarf (eventualiter Sonderschulstatus) zu reagieren. Ebenso ist es problematisch, dass die Fachstelle B&U direkt dem Kanton angehört und keine externe Fachstelle ist.

Gerne richte ich daher folgende Fragen an Sie:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle Praxis der Verfahren und Abläufe im Konzept Sonderpädagogik?
  2. Welche Massnahmen sind geplant, um die aktuell unbefriedigende Situation für Lehrpersonen und SuS zu entlasten?
  3. Was spricht gegen eine direkte Anmeldung für ein SAV bei B&U zum Befinden über den Sonderschulstatus durch die SHP (ohne vorherigen Beizug von B&U und Abwarten von Lösungen im Grund- und Förderangebot während i.d.R. eines Jahres)?
  4. Besteht für den Regierungsrat die Möglichkeit, B&U vom Departement loszulösen und eine externe, weisungsfreie Fachstelle zu schaffen?
  5. Ist es für den Regierungsrat denkbar, das Konzept Sonderpädagogik künftig auf Gesetzesebene, statt über regierungsrätliche Beschlüsse zu verankern?
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