lnterpelIation “Auswirkungen einer konsequenten Trennung von Kirche und Staat”

Während unsere Vorfahren noch in klarem Gottesbewusstsein handelten, scheint Gott in der neuen Verfassung ausgedient zu haben. Man könnte meinen, die Verfassungskommission sei zum Schluss gekommen, dass a) Gott nicht existiert oder b) wir ihm egal seien. Auf alle Fälle scheint der Verfassungsentwurf ohne “Vertrauen in Gott” auszukommen.
Konkret möchte die Verfassungskommission im neuen Grundgesetz auf jegliche religiös und konfessionell konnotierten Begriffe verzichten. Dies scheinbar nicht zuletzt im Sinne einer beabsichtigten konsequenten Trennung von Kirche und Staat.
Gerne möchte ich vom Regierungsrat in Erfahrung bringen, mit welchen Auswirkungen wir Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder bei einer konsequenten Trennung von Kirche und Staat zu rechnen hätten; dies in Bezug auf
a)die Kirchgemeinden (z.B. Veranlagung der Kirchensteuer, Besitzverhältnisse der Kirchen-bauten, etc.)
b)den Staat (z.B. Religionsunterricht, gesetzliche Feiertage, Sonntag als Ruhetag, das Tragen und Verwenden von religiösen Symbolen in den Schulen / in der Öffentlichkeit,etc.)
c)den Kantonsratsbetrieb (z.B. Leisten von Eid/Gelübde mit Bezug auf Gott, Kirchengeläut vor und Gebet zu Beginn von Kantonsratssitzungen, Adventsfeier, Singen vom Landsgemeindelied anlässlich von Feiern, etc.)
Gedenkt der Regierungsrat, der Verfassungskommission zu folgen und sich für die Streichung des Gottesbezugs aus der Präambel stark zu machen? Wie begründet er seine Haltung?