Motion Senkung der Strassenverkehrssteuer
Im Vergleich mit den Ostschweizer Kantonen, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau, besteuert Appenzell Ausserrhoden die Motorfahrzeuglenker deutlich höher. Dies gilt sowohl für gewöhnliche Verbrenner als auch Hybrid- und Elektroautos.

Nach unserer Beurteilung ist diese überproportional hohe Strassenverkehrssteuern nicht zu rechtfertigen. Die Übereinnahmen durch diese Abgaben führen zu einer Mehrbelastung für die Fahrzeuglenker in unserem Kanton und einer Politik, Strassen (welche in der Zuständigkeit des Kantons sind) rasch zu sanieren. Die Strassen in Appenzell Ausserrhoden sind in gutem Zustand und werden im Vergleich zu anderen Kantonen oft in Stand gesetzt. Es ist daher wünschenswert, wenn die Strassenverkehrssteuern in Appenzell Ausserrhoden um mindestens 15% gesenkt werden.
Die aktuelle Berechnungsgrundlage, welche in Appenzell Ausserhoden ausschliesslich das Gesamtgewicht des Fahrzeugs berücksichtigt, kann bei einer Annahme der Motion beibehalten oder durch den Regierungsrat angepasst werden. Vorstellbar sind auch Kombinationen aus mehreren Bemessungsgrundlagen (wie bspw. Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung oder Emissionen).
Eine Annahme der Motion erteilt dem Regierungsrat den klaren Auftrag zur Entlastung der Fahrzeuglenker bei vertretbaren Mindereinnahmen für den Strassenunterhalt, wodurch die Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden können. Gleichzeitig kann bei einer Anpassung der Strassenverkehrssteuern überprüft werden, ob die aktuellen Berechnungsgrundlagen noch zeitgemäss sind.