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Vorstoss

Schriftliche Anfrage; Ausschaffungspraxis von Appenzell Ausserrhoden

Kantonsrat Walter Raschle fragt die Regierung in Form einer schriftlichen Anfrage zur Ausschaffungspraxis im Appenzell Ausserrhoden.

Am 28.11.2010 stimmte die Schweizer Bevölkerung der Ausschaffungsinitative zu. Ebenfalls Zustimmung für den neuen Verfassungsartikel über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gab es in Appenzell Ausserrhoden mit einem Ja- Anteil von 56%. Dies bei einer sehr hohen Stimmbeteiligung von über 57%.
In der Umsetzung des Volkswillens wird seit 01.10.2016 die sogenannte Härtefallklausel angewandt, welche den Strafbehörden ermöglicht in der Verurteilung Ausnahmen vom obligatorischen Landesverweis zu machen.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) errechnete für das Jahr 2019, dass über das Ganze gesehen die obligatorische Landesverweisung in 58 Prozent der Fälle angewendet wurde. Bei 42 Prozent wurde darauf verzichtet. Ende Juli 2020 thematisierten verschiedene Medien die unterschiedliche Ausschaffungspraxis der Kantone. Für Appenzell Ausserrhoden wurde demnach die Härtefallklausel in 60% der Fälle überdurchschnittlich oft angewandt und nur in 40 % der Fälle eine Ausweisung verfügt.
Bundesrätin Karin Keller Sutter und weitere Politiker aus verschiedenen Parteien haben die zum Teil grosszügige Anwendung der Härtefallklausel durch die Gerichte in den Kantonen kritisiert. Einige Tage später nach der Medienwelle stellte sich heraus, dass die Zahlen des BFS zum Teil
fehlerhaft seien.
Aufgrund dieses Sachverhaltes bitte ich Sie höflich in Bezug auf Appenzell Ausserrhoden und für die Jahre 2018 und 2019 folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Personen wurden für Delikte verurteilt, die unter den Deliktskatalog zur Umsetzung der Ausschaffungsinitative fallen?
2. Um welche Delikte handelte es sich?
3. Für wie viele Personen wurde eine Ausschaffung verfügt?
4. Für wie viele Personen wurde die Härtefallregelung angewandt und zu welchen Delikten?
5. Wie viele Personen mit Urteil Ausschaffung wurden tatsächlich ausgeschafft?
6. Wie beurteilt der Regierungsrat die herrschende Praxis in Appenzell Ausserrhoden?

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