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Vernehmlassung

Vernehmlassung Kantonsratsgesetz (KRG) und Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR)

Die SVP AR ist enttäuscht von der Vorlage. Aus einer ursprünglichen Prozess- und Digitalisierungsvorlage – wie im Übri-gen auch der Titel «digitale Transformation» suggeriert – wurde im Wesentlichen eine Entschädigungsvorlage mit weit-reichenden finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die steuerzahlende Bevölkerung.

Die SVP möchte betonen, dass auch der Kantonsrat zu den kantonalen Finanzen Sorge tragen und auf sein Budget achten muss

Wir haben nachfolgende grundlegende Anmerkungen:

  1. Die Einführung einer Grundentschädigung wird abgelehnt. Es werden Spesen mit dem effektiven Aufwand vermischt. Zudem werden mit Pauschalentschädigungen die unterschiedliche Arbeitsbelastung der Kommissionen nicht berücksichtigt. Kommissionsmitglieder einer weniger arbeitsintensiven Kommission profitieren, wohingegen Mitglieder einer arbeitsintensiveren Kommission benachteiligt werden. Zuletzt gilt es anzumerken, dass eine solche Veränderung zu einem massiven Mehraufwand für den Kanton führen würde, was angesichts der finanziellen Aussichten des Kantons verantwortungslos wäre.
  2. Die Aufhebung der Deckelung von Betreuungsentschädigungen wird abgelehnt. Es soll auch für Mitglieder des Kantonsrates ein Betreuungsmaximum geben wie dies bspw. im KibeG der Fall ist. In diesem Zusammenhang lehnt es die SVP auch ab, dass die Parlamentsdienste die Betreuungsentschädigung in Eigenregie überprüfen können. Die Entschädigung soll weiterhin durch den Kantonsratspräsidenten (mit-)unterzeichnet werden.
  3. Die Tradition des Kantonsrates sowie die Moderne und Entwicklung unserer Gesellschaft müssen in sinnvoller Art und Weise verbunden werden. Dazu gehört sicherlich nicht, das traditionelle Gebet zum Sitzungsbeginn über Umwege abzuschaffen. Dementsprechend ist das Gebet in seiner jetzigen Form beizubehalten und der Wortlaut von Art. 19 Abs. 3 GO KR unverändert zu belassen.
  4. Die Beziehung der neu zu schaffenden Rechtspflegekommission (RPK) zur bereits bestehenden GPK und der Wahlvorbereitungskommission gemäss der revidierten Kantonsverfassung ist unklar. So geht aus der neuen Kantonsverfassung eine Wahlvorbereitungskommission hervor, die der KIS unterstellt ist und der dieser Wahlvorschläge für Richterinnen und Richter unterbreitet. Die KIS wiederum bringt die Wahlvorschläge in den Kantonsrat ein. Gleichzeitig soll nun eine Rechtspflegekommission (RPK) geschaffen werden, die in ihrer Funktion wohl ebenfalls die Richterwahlen vorbereiten wird. Diese Doppelspurigkeit ist zu vermeiden. Dem berechtigten Anliegen, die KIS von ihren vielen Aufgaben (insb. bei Personalfragen der Judikative) zu entlasten, wird bereits mit der Wahlvorbereitungskommission Rechnung getragen. Die SVP lehnt die RPK daher ab.
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