Vernehmlassungsantwort Änderung des Steuergesetzes, Teilrevision 2019 (StG Rev 19)
Viele Teilbereiche haben einen direkten Zusammenhang mit dem Volksentscheid für die UST III sowie die Übernahme von Bundesrecht. Daher gibt es nur beschränkte Möglichkeiten von zusätzlichen Änderungen. Wichtigste Neuerung betrifft im wesentlichen den Kinderabzug, welche wir grundsätzlich begrüssen.
Wir möchten aber noch einen Schritt weiter gehen und eine zusätzliche Vereinfachung erzielen. Die SVP AR schlägt den Verzicht auf Altersunterscheidung vor. Ein Satz von 0-max.25 Jahren in Höhe von CHF 8000.00 wäre dabei zielgerichteter. Dadurch erhöht sich die steuerliche Planung, es ist unbürokratischer und wir stärken die Familien. Die zusätzlichen Mindererträge sollten wir uns durchaus leisten, um den Kanton weiterzubringen und die angestrebte moderate Bevölkerungszunahme gemäss Regierungsprogramm erreichen zu können.
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