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Vernehmlassungsantwort Teilrevision (Kindes- und Erwachsenenschutzrecht)
Als erstes möchten wir würdigen, dass es bei der Vorlage, grossmehrheitlich, um Anpassungen ans Bundesrecht geht. Wir möchten aber auch anmerken, dass die Organisation KESB trotz Kritik in Einzelfällen, besser und fairer als die vorherigen Laienbehörden sind. Trotzdem gewichten wir der Informationspolitik eine hohe Beachtung zu.
Zudem sind wir der Meinung, dass so emotionale Themen, wie bei der KESB behandelt werden, schwierig alleine in einem Gesetz gelöst werden können. Trotzdem ist es die Pflicht des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Entsprechend kritisch äussern wir uns zu einzelnen Artikeln.