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Vernehmlassung

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen

Die SVP AR begrüsst den Beitritt des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur interkantonalen Vereinbarung (IVöB 2019) und damit die Totalrevision des kantonalen Beschaffungsrechts.

Einheitliche Rahmenbedingungen schaffen gleich lange Spiesse und erleichtern das Vergabewesen.

Unklar bleibt jedoch, ob zu einzelnen Bestimmungen (Art. 10, 12 und 26 IVöB) kantonale Ausführungsbestimmungen vorgesehen sind oder nicht. Es sollte geprüft werden, ob ergänzende Kriterien wie eine «Preisniveauklausel» oder die «Verlässlichkeit des Preises» explizit zu verankern sind. Mehrere Kantone (z.B. Aargau, AI, Glarus, Luzern, Solothurn, Zug) haben entsprechende Ansätze. Wir erachten dies als prüfenswert, sofern es rechtlich Bestand hat.

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