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Vernehmlassung

Vernehmlassung Kantonales Energiekonzept 2026-2035

Vorweg gilt anzumerken, dass wir uns bereits im Jahr 2026 befinden, wobei sich das vorliegende Energiekonzept ebenfalls auf das Jahr 2026 bezieht. Aus Sicht der SVP AR müsste eine Vernehmlassung spätestens im dritten Quartal des Vorjahres stattfinden, sodass die Regierung gegebenenfalls noch Anpassungen vornehmen kann.

Allgemeine Anmerkungen:

  1. Insgesamt hat das Energiekonzept 2026-2035 wenig inhaltliche Substanz. Aus Sicht der SVP AR werden die kantonalen Eigenheiten und Bedürfnisse von Appenzell Ausserrhoden nicht genügend berücksichtigt und nicht situationsgerecht adressiert. Bspw. wird es in unserem Kanton aufgrund der topographischen Verhältnisse stets einen ausgeprägten Individualverkehr geben, was hier allerdings nicht widergespiegelt wird.
  2. Die Vorbildwirkung des Kantons beim kantonalen Fahrzeugpark ist positiv hervorzuheben.
  3. Aus Sicht der SVP AR ist es von grosser Bedeutung, die Energieversorger, insbesondere betreffend Netzstabilität, ins Boot zu holen und zusammen mit jenen Unternehmen überprüfen, wie dies in Zukunft aussehen soll. So gilt es zu berücksichtigen, dass unsere Stromnetze nicht für die Produktion von Photovoltaik-Strom ausgelegt sind und der Ausbau der Stromnetze mit dem Ausbau der Photovoltaik nicht schritthält. Das könnte mittelfristig zu Problemen führen, was aus Sicht der SVP berücksichtigt werden muss. Sodann gilt es auch zu beachten, dass die kleinräumige Struktur mit lokalen Stromversorgern diesbezüglich keinen nennenswerten Vorteil bietet, wobei die lokalen Stromversorger aufgrund des vorliegenden Energiekonzepts mittelfristig mit der Transformation nicht schritthalten können. Ob dies gewünscht ist oder nicht, ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, dennoch sollte die Regierung diesen Aspekt auf alle Fälle berücksichtigen.
  4. Aus Sicht der SVP AR ist es dringend notwendig, die Fördergelder künftig vermehrt für Gebäudesanierungen zur Verfügung zu stellen. Dies nicht mit zusätzlichen Mitteln, sondern mit denjenigen Mitteln, die bislang zur Förderung der Photovoltaik eingesetzt wurden. Bei der teilweise veralteten Gebäudesubstanz unseres Kantons sind solche Massnahmen viel effektiver und effizienter. Auch die EFK hat festgehalten, dass der bestehende Flickenteppich aus diversen Subventionen verschiedener kantonalen und eidgenössischen Stellen ineffizient und teuer ist. Der Mitnahmeeffekt führt zum Verbrauch finanzieller Ressourcen, welche in einem kantonalen Gebäudeprogramm besser eingesetzt wären. Dort ist auch der Mitnahmeeffekt signifikant kleiner. Im Endeffekt geht es also darum, die verfügbaren Mittel gezielter einzusetzen, und zwar dort, wo diese auch eine Hebelwirkung haben und den Energiehaushalt im Kanton Appenzell Ausserrhoden tatsächlich positiv beeinflussen können.

Technologische Anmerkungen:

  1. Das Energiekonzept setzt insbesondere auf Winterstrom was aus Sicht der SVP grundsätzlich zu begrüssen ist. Zwar macht der vermehrte Fokus auf Windenergie mit Blick auf die Winterstromproduktion energietechnisch durchaus Sinn. Die SVP AR befürchtet allerdings, dass der Windkraft hier zu viel Gewicht gegeben wird, was eine zu starke Abhängigkeit von der Windkraft zur Folge haben wird. Diese Entwicklung ist aus Sicht der SVP AR kritisch zu So wurden bislang zwar Standorte für Windräder evaluiert und ausgeschieden, allerdings wurde noch kein konkretes Konzept vorgelegt, wie der Bau tatsächlich umgesetzt werden soll. Auch etwaige  demokratische Prozesse haben noch nicht stattgefunden. Sodann gilt es hervorzuheben, dass der Widerstand der betroffenen Gemeinden bereits jetzt sehr gross ist und tendenziell noch grösser werden dürfte, sobald konkrete Pläne vorliegen. Angesichts dieser Ausgangslage ist diese selbst geschaffene Abhängigkeit von der Windenergie aus Sicht der SVP nicht zu verantworten.
  2. Es fehlen konkrete Massnahmen, die den Ausbau von Winterstrom fördern.
  3. Die Wasserkraft ist noch immer im Fokus, auch wenn bereits seit geraumer Zeit festgestellt wurde, dass diese nicht weiter ausgebaut werden kann. Dementsprechend regt die SVP AR an, dieses Thema nicht weiter zu priorisieren, um sich auf realistischere Zielsetzungen zu fokussieren.

Bezugnehmend auf die Abhängigkeit von der Windkraft ist anzumerken, dass das Thema Kernkraft im Energiekonzept nur am Rande erwähnt und lediglich auf die eidgenössische Volksabstimmung aus dem Jahre 2017 verwiesen wird. Angesichts der neuen Ausgangslage, des technologischen Fortschritts und der neuen strategischen Ausrichtung des UVEK ist es aus Sicht der SVP AR essentiell wichtig, die Technologieoffenheit auch im Energiekonzept zu berücksichtigen und eine generelle Offenheit bezüglich aller erneuerbaren Energieträger festzuhalten.

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