Schriftliche Anfrage: Steuerliche Behandlung von Säule-3a-Einzahlungen bei Grenzgängern
Gemäss aktuellen Informationen hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre bisherige Praxis bezüglich der steuerlichen Behandlung von Säule-3a-Einzahlungen bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein neu interpretiert.

Konkret soll ab der Steuerperiode 2027 der steuerliche Abzug von Einzahlungen in die Säule 3a für Personen entfallen, die zwar in der Schweiz wohnen, jedoch in Liechtenstein arbeiten und dort den Sozialversicherungen unterstellt sind. Hintergrund ist die Auffassung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dass die Möglichkeit zur Bildung einer Säule-3a-Vorsorge eine Unterstellung unter die schweizerische AHV voraussetzt.
Diese Praxisänderung würde eine beträchtliche Zahl von Grenzgängern betreffen. Gerade in den Grenzregionen der Ostschweiz und damit auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden, arbeiten zahlreiche Personen im Fürstentum Liechtenstein. Während die gesetzliche Grundlage seit Jahrzehnten unverändert geblieben ist, würde die neue Auslegung dazu führen, dass eine bisher zulässige und etablierte Vorsorgemöglichkeit künftig entfällt.
Die steuerlich begünstigte private Vorsorge der Säule 3a dient der individuellen Altersvorsorge und trägt dazu bei, spätere Abhängigkeiten von staatlichen Leistungen zu reduzieren. Eine Einschränkung dieser Möglichkeit für Grenzgänger wirft deshalb sowohl steuerpolitische als auch sozialpolitische Fragen auf.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden wären von dieser neuen steuerlichen Praxis betroffen, sofern sie umgesetzt wird?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die neue Interpretation der bisherigen Regelung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung?
- Kann sich der Regierungsrat grundsätzlich vorstellen, eine Standesinitiative (wie sie vom Kantonsrat SG am 03.März 2026 angenommen wurde) zu unterstützen?