Vernehmlassung zum Gesetz über die Ombudsstelle
Die SVP AR beteiligt sich an der Vernehmlassung zum Gesetz über die Ombudsstelle, im kern fordert die Partei einen starken Fokus auf die Wirtschaftlichkeit.

Die SVP AR erwartet in der ausführenden Gesetzgebung zur Ombudsstelle klare Angaben zu einem allfälligen Anstellungs- und Beschäftigungsgrad. Sodann fordert die SVP insbesondere zu Beginn der Tätigkeiten der Ombudsstelle eine Leistungsvereinbarung mit aufwandbasiertem Stundenansatz (analog Datenschutz), allenfalls auch im Verbund mit einer Gemeinde oder den anderen Kantonen SG / AI. St. Gallen bspw. hat eine sehr erfahrene Ombudsstelle, bei der sich der Kanton Appenzell Ausserrhoden gegebenenfalls auch anhängen könnte, um Kosten zu sparen. Zu erwähnen sei hier bspw. auch die Gemeinde Herisau, welche die Ombudsstelle an eine Anwaltskanzlei ausgelagert hat und die Aufwände jährlich in Rechnung gestellt erhält.
Die Abrechnung nach Aufwand – zumindest zu Beginn – dient der Abschätzung des künftigen Aufwandes. So kann zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Beurteilung der Lage vorgenommen und entschieden werden, ob sich eine fixe Anstellung lohnt oder nicht.
Die Regierung sollte sich auch Überlegungen hinsichtlich einer digitalen Erreichbarkeit der Ombudsstelle machen, sodass Betroffene Fragen auf digitalem Weg an die Ombudsstelle richten können.