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Steuerliche Behandlung von Säule-3a-Einzahlungen bei Grenzgängern

Mit einer schriftlichen Anfrage verlangt die SVP AR Klarheit zur steuerlichen Behandlung von Säule-3a-Einzahlungen bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein. Hintergrund ist eine neue Auslegung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, wonach ab der Steuerperiode 2027 der steuerliche Abzug für Einzahlungen in die Säule 3a entfallen könnte, wenn die betroffenen Personen nicht der schweizerischen AHV, sondern den liechtensteinischen Sozialversicherungen unterstellt sind.

Gerade für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ist diese Frage von grosser Bedeutung. In unserer Region arbeiten zahlreiche Grenzgänger in Liechtenstein. Sollte die neue Praxis umgesetzt werden, würde eine bisher etablierte Vorsorgemöglichkeit für viele Betroffene wegfallen – obwohl sich an der gesetzlichen Grundlage nichts geändert hat.

Aus Sicht der SVP AR wirft diese Entwicklung gewichtige Fragen auf. Die Säule 3a ist ein wichtiger Pfeiler der privaten Altersvorsorge. Wer eigenverantwortlich vorsorgt, entlastet langfristig auch den Staat. Umso fragwürdiger ist es, wenn eine langjährige Praxis durch eine neue Auslegung plötzlich eingeschränkt wird.

Mit der schriftlichen Anfrage will die SVP AR vom Regierungsrat wissen, wie viele Personen im Kanton betroffen wären, wie die neue Praxis beurteilt wird und ob der Regierungsrat grundsätzlich bereit wäre, eine Standesinitiative in dieser Sache zu unterstützen. Es geht um Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und um die Frage, ob Eigenverantwortung in der Vorsorge weiterhin politisch gewollt ist.

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