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Teilrevision Personalgesetz unbestritten

Das Gesetz sowie die angepassten Artikel sind im Grundsatz unbestritten, zumal im wesentlichen Bundesrecht übernommen wird.

Wir sind jedoch der Meinung, dass das Personalgesetz grundsätzlich angepasst werden muss. Das Personalgesetz soll dahingehend angepasst werden, dass grundsätzlich auf Bundesrecht abgestützt wird und ausschliesslich Artikel, welche darüber hinausgehen, geregelt werden. Damit können künftige Teilrevisionen und somit unnötiger Aufwand vermieden werden, um ausschliesslich Bundesrecht nachzuvollziehen.

Detaillierte Informationen zur Vernehmlassung unter; Vernehmlassungsantwort

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