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Vernehmlassung zum Gesetz der Verwaltungsrechtspflege, Teilrevision
Die Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass Rechtsverfahren noch länger dauern. Der Kanton sollte aufzeigen, ob es allenfalls Möglichkeiten gibt Verfahren zu beschleunigen und Einsprachen von mehreren Personen bei Baugesuchen in einer Verhandlung abzuhandeln oder nicht mehr als eine Fristverlängerung zu gewähren.
Die Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass Rechtsverfahren noch länger dauern. Der Kanton sollte aufzeigen, ob es allenfalls Möglichkeiten gibt Verfahren zu beschleunigen und Einsprachen von mehreren Personen bei Baugesuchen in einer Verhandlung abzuhandeln oder nicht mehr als eine Fristverlängerung zu gewähren.