Rote Karte für Stimmrechtsalter 16
Die Jungfreisinnige Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie die Junge SVP Säntis haben eine gemeinsame Medienmitteilung zum Stimmrechtsalter 16 eingereicht.
Am 3. Januar 2023 hat der Regierungsrat den Entwurf über die revidierte Verfassung an den Kantonsrat überwiesen. Am 22. November desselben Jahres hat die parlamentarische besondere Kommission (BKKV) die Vorberatung abgeschlossen und überweist das Geschäft damit ins Ratsplenum.
Beide Fassungen – Entwurf Regierungsrat und BKKV – sehen in Art. 69, Stimmrecht, eine Senkung des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre vor. Aus Sicht der Jungfreisinnigen des Kantons Appenzell Ausserrhoden und der Jungen SVP Säntis – den bürgerlichen Jungparteien im Appenzellerland – ist die Einführung von Stimmrechtsalter 16 eine Farce. Folgende Gründe sprechen aus unserer Sicht klar dagegen:
- In diversen Kantonen sind Vorhaben zur Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahren bereits abgelehnt worden: Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg, Uri, Zürich und Bern. Des Weiteren scheiterten dahingehende Bemühungen in den Kantonen Freiburg, Thurgau, Schaffhausen, Jura, St. Gallen, Luzern, Waadt, Zug, Schwyz und Genf bereits im parlamentarischen Prozess (ebd.). Ergo ist zu erwarten, dass eine Vorlage zur Totalrevision der Kantonsverfassung mit Stimmrechtsalter 16 die gesamte Vorlage gefährdet und nicht mehrheitsfähig macht.
- In Glarus, der als einziger Kanton Stimmrechtsalter 16 kennt, ist seither die Stimm- und Wahlbeteiligung gesunken. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Erfahrungen aus Glarus stringent auf Appenzell Ausserhoden übertragen werden können und mit einer weiteren Abnahme der Stimmbeteiligung zu rechnen ist.
- Mündig ist in der Schweiz erst, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat. Es erscheint daher paradox, wenn beispielsweise Personen, welche keine Steuern zahlen, plötzlich über Entscheide grosser (finanzieller) Tragweite für unseren Kanton treffen können.
Des Weiteren zeigen unsere eigenen Erfahrungen, dass eine reife politische Partizipation mit 18 Jahren nachhaltiger möglich ist als noch mit 16. Wir fordern daher die Mitglieder des Kantonsrates auf:
Beibehaltung des Stimmrechtsalters 18 in der totalrevidierten Kantonsverfassung. Ergo Anpassung von Art. 69, Abs. 1 zu: Stimmberechtigt in kantonalen Angelegenheiten sind Schweizer Staatsangehörige, die im Kanton wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Eventualiter: Ausklammerung von Art. 69, Abs. 1 und spätere Behandlung des Themas in einem parlamentarischen Vorstoss (vgl. Art. 74, Art. 77 GO KR) oder Grundsatzbeschluss zum Stimmrechtsalter (vgl. s Art. 77 Abs. 1 lit. b KV).
Gespannt werden wir die Behandlung der Totalrevision der Kantonsverfassung in erster Lesung verfolgen und hoffen darauf, dass unsere Forderungen ernstgenommen und umgesetzt werden. Bei Beibehaltung von Stimmrechtsalter 16 in der finalen Abstimmungsvorlage zur Totalrevision behalten wir uns vor, die Kantonsverfassung in globo abzulehnen und zu bekämpfen.