Vernehmlassung
Gesetz der Verwaltungsrechtspflege, Teilrevision
1. Die Anpassungen hinsichtlich elektronischen Datenaustauschs begrüssen wir.
2.Die Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass Rechtsverfahren noch länger dauern. Der Kanton sollte aufzeigen, ob es allenfalls Möglichkeiten gibt Verfahren zu beschleunigen und Einsprachen von mehreren Personen bei Baugesuchen in einer Verhandlung abzuhandeln oder nicht mehr als eine Fristverlängerung zu gewähren.