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Vernehmlassung

Teilrevision Baugesetz

Wir möchten unsere Enttäuschung zum Ausdruck bringen, dass die politischen Parteien offiziell nicht zur Vernehmlassung zum Kantonalen Richtplan eingeladen wurden. Das ist innert kurzer Zeit, nach dem bäuerlichen Bodenrecht, bereits der zweite Fall wo nur selektiv die Vernehmlassungsadressaten ausgewählt werden. Wir bitten den Regierungsrat dringend, dieses wichtige demokratische Recht auf Meinungsäusserung nicht abzuschwächen.

Wir erlauben uns, aufgrund des Umfanges der Teilrevision und der Verknüpfung von Aspekten in mehreren Artikeln lediglich allgemeine Bemerkungen zu deponieren. Diese enthält auch Bereiche des Richtplanes.

Grundsatzbemerkungen

Anreize für Auszonungen fehlen
Der Kanton die Gemeinden sind angewiesen, dass die nötigen Auszonungen zugunsten von Einzonungen schnell erfolgen. Deshalb ist es aus Sicht der SVP doch sehr erstaunlich, dass ein Anreizsystem praktisch vollständig fehlt und langwierige Gerichtsfälle vorprogrammiert sind. Selbstverständlich mag die Begründung mit den Vereinbarungen rechtlich stimmig sein. Ob es aber die Baulandbesitzer dazu bringt, auch wirklich freiwillig und ohne Entschädigung auszuzonen kann bezweifelt werden. Eine Umwandlung von Bauland in eine andere Zone wird vielen als Enteignung vorkommen, ungeachtet des Bauwillen und des Zeithorizonts. Wir regen dringend an, den Gemeinden mehr Spielraum zu gewähren, insbesondere die Einführung eines Minderwertausgleiches für alle Auszonungen zu prüfen. Dies wäre eine mutige Lösung um wenigstens einen gewissen Anreiz zu schaffen. Zudem gibt es zu bedenken, dass allenfalls über Jahre Steuererträge auf Grundstücken erhoben wurden, die nun Ersatzlos ausgezont werden sollen. Wir möchten bei dieser Gelegenheit auch auf Art. 56 hinweisen, der im alten Recht als Druckmittel vorgesehen war, durch den Rückzieher des Departement und des Regierungsrates aber zum Rohrkrepierer wurde. Dies können wir uns bei dieser Revision nicht mehr erlauben.

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