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Vernehmlassung

Vernehmlassung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung

Der Wunsch nach einem einheitlichen Kinderbetreuungsgesetz ist verständlich. Die jetzige Gesetzgebung ist kommunal geregelt, was zu einem Geflecht verschiedener Vorschriften führt. Grundsätzlich ist dies eine kommunale Angelegenheit, zumal die Kommunen die finanziellen Folgen zu einem grossen Teil selbst tragen müssen. Dazu mehr in den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln.

Insofern ist auch der Titel des vorgeschlagenen Gesetzes irreführend, da es im Gesetz nicht um die Kinderbetreuung selbst geht, sondern um deren Finanzierung.

Überdies wird mit dieser Gesetzgebung ein einziges Familienmodell gefördert. Nämlich dies der externen Kinderbetreuung. Das führt zu einer Ungleichbehandlung der familieninternen Lösung mittels traditioneller Familienmodelle. Auch diese Erziehungsform sollte berücksichtigt werden, um nicht die verschiedenen Familienmodelle gegeneinander auszuspielen.

Aus der Darstellung in den Unterlagen geht hervor, dass die Betreuung ausserhalb der Schulen durchaus ein Bedürfnis ist. Insbesondere in den ländlichen Regionen scheint dies der Fall zu sein. Allerdings bezieht sich dieses Bedürfnis nicht auf die Finanzierung, sondern auf das grundsätzliche Angebot, da vielfach nicht genügend oder gar keine entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung stehen. Daher wäre es aus Sicht der SVP besser, statt einer Subjektfinanzierung eine Objektfinanzierung anzustreben. Die Gründe sind vielseitig, aber primär auf Vollzugsprobleme der Subjektfinanzierung zurückzuführen. In den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln wird dargelegt, weshalb von der SVP AR diese Variante vorgeschlagen wird.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Vernehmlassungsantwort im Anhang.

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