Motion „Optimierungen bei Abstimmungen und Wahlen”

Der Regierungsrat wird beauftragt, die kantonalen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass folgende Anliegen umgesetzt werden können:
a) Die Stimmabgabe per Post soll für die Stimmbürgerinnen und -bürger mittels vorfrankierten Rückantwortcouverts kostenlos sein.
b) Die Stimmrechtsausweise müssen handschriftlich unterzeichnet sein, um Gültigkeit zu erlangen.
c) Bei Nationalratswahlen sollen Wahlvorschläge bis zu einem durch den Regierungsrat vorzuschlagenden Termin frühzeitig vorgängig eingereicht werden müssen. Wird nur eine einzige gültige Kandidatur angemeldet, erklärt der Regierungsrat diese Person als gewählt.
Begründung:
a)Das Wahrnehmen des Stimmrechts soll gefördert werden. Mit dieser Massnahme kann ein kleiner Beitrag für eine höhere Wahlbeteiligung geleistet werden.
b)Die handschriftliche Unterzeichnung des Stimmrechtsausweises gewährleistet, dass die Stimmabgabe tatsächlich dem Willen der stimmenden Person entspricht.
c)Mittels dieser Regelung würde die Möglichkeit von vorgedruckten Wahlzetteln bei Nationalratswahlen (analog NW und OW) geschaffen.