Schriftliche Anfrage: Umsetzung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Die Kostenentwicklung bei den Pflegeleistungen veranlassen mich die folgenden Fragen einzureichen. Per 1. April 2025 verfügen 35 Spitex-Organisationen über eine Bewilligung im Kanton AR, wovon 28 Organisationen in Anwendung an das Bundgesetz über den Binnenmarkt die Bewilligung ausgesprochen wurde. Die Anzahl der Leistungserbringer ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Mehrheit der Leistungserbringer verfügt über keinen kommunalen Leistungsauftrag.

Am 1. Juli 2024 erfolgte einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankversicherung (KVG). Artikel 55b erlaubt den Kantonen, unter gewissen Voraussetzungen, ein Moratorium für die Erteilung neuer Betriebsbewilligungen an Spitex-Organisationen einzuführen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Tessiner Grosse Rat am 17. September 2024, gestützt auf KVG Art. 55b, einer Zulassungsbeschränkung von Spitex-Organisationen zugestimmt hat.
Gerne richte ich folgende Fragen an den Regierungsrat:
- Wie hoch sind die jährlichen Kosten für Pflegeleistungen nach KGV Art. 25a im Kanton AR für das Jahr 2024?
- Wie hoch sind die jährlichen Kosten des gesamtschweizerischen Durschnitts nach KGV Art. 25a für das Jahr 2024?
- Wie beurteilt der Regierungsrat den Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Anzahl der Leistungserbringer im Pflegebereich im Verhältnis zu den steigenden Kosten der kassenpflichtigen Pflegeleistungen (KLV A, B u. C)?
- Sind unter Berücksichtigung von KGV Art. 55b allfällige Massnahmen durch den Regierungsrat geplant?