Partei lehnt Anstellungsverordnung Volksschule ab
Wir lehnen die vorliegende Anstellungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ab. Bevor über die Anstellungsverordnung diskutiert wird, sollte vorweg das revidierte Volksschulgesetz erlassen werden. Jenes Gesetz gibt die Grundlagen der vorliegenden Verordnung vor. Insofern ist die gewählte Reihenfolge eher aussergewöhnlich.
Die Vorlage zur Besoldungsverordnung konzentriert sich ausschliesslich auf den monetären Bereich, andere Bereiche, welche ebenfalls einen Einfluss auf die Attraktivität der Anstellung als Lehrkraft haben, werden bei der Begründung der Lohnerhöhung nicht miteinbezogen. Insbesondere die Klassengrössen, Altersentlastungen, bezahlte Intensivweiterbildungen, Unterstützung von Teillektionen etc. werden in einem Volksschulgesetz
geregelt, was direkten Einfluss auf die Attraktivität des Lehrberufs hat. Diese Inhalte müssen zuerst grundlegend festgelegt werden, bevor über die Anstellungsverordnung diskutiert werden kann.
Detaillierte Informationen Vernehmlassung unter; Vernehmlassungsantwort