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Vernehmlassung Gewässerraum

Die Partei beteiligt sich an der Vernehmlassung zum Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen. Im Grundsatz unterstützen wir das neue Gesetz, im Detail gibt es aber einige Vorbehalte.

Es gibt einige grundsätzliche Punkte ausserhalb der Artikel, welche von der Partei angesprochen werden. Die Detaillierten Anmerkungen zu den Artikeln können der Vernehmlassungsantwort entnommen werden.

Die SVP AR ist der Meinung, dass gleich wie bei der Revitalisierung auch beim Hochwasserschutz der Grundeigentümer aus der Zahlungspflicht ausgeschlossen werden soll; mindestens aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Besitzers zu berücksichtigen sind (Härtefallklausel), um diese zu schützen.

Dass die Gesetzgebung es zulässt, dass der Gewässerraum nicht symmetrisch verlaufen muss, ist nicht im Sinne eines gerechten Umgangs mit den Grundeigentümern. Wir erwarten Fairness für alle und, dass dies im Gesetz entsprechend festgehalten wird.

Zu guter Letzt ist die SVP AR der Meinung, dass eine Revitalisierung weiterhin auf freiwilliger Basis basieren soll und nicht erzwungen werden darf (Enteignung).

Weiterleitung Vernehmlassungstext

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